Ein Grund zum Jubeln – Keine Gebühren mehr!
Mietverträge über Wohnraum sind künftig gebührenfrei! Dies betrifft die "Vertragsgebühr" bzw. "Vertragsvergebührung", nicht aber die Maklerprovision. Die Befreiung von der Vergebührung des Mietvertrags gilt für Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 geschlossen werden. Provision oder Gebühren… ist das nicht alles das gleiche? Das werden sich nun Viele fragen, aber hier kann [...]