Immer öfter werden Immobilien mittels Bieterverfahren angeboten. Doch was genau versteckt sich hinter diesem Begriff?

Ähnlich einer Auktion wird für die Immobilie (meistens) ein Mindestpreis angesetzt und Gebote abgegeben. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein Bieterverfahren handelt. Nach Ablauf einer – meist kurzen – vorgegebenen Frist kann der Verkäufer nun entscheiden, ob und wer den Zuschlag bekommt. Bis dahin lässt sich die Immobilie meistens zu einem fixen Terminen besichtigen, um eine Entscheidung bezüglich des Gebots und eventuell der Finanzierung zu finden.

Soweit so gut, doch was unterscheidet das Bieterverfahren jetzt von einer klassischen Auktion?

Der Verkäufer kann frei entscheiden, ob er ein Gebot annimmt oder nicht. Er kann sich auch für keines entscheiden oder aber nicht das höchste nehmen. Erst wenn der Verkäufer sich für ein Gebot entschieden hat, kommt es auch zu einem Kaufvertrag.

Was sind aber nun die Vorteile des Bieterverfahrens?

Abgesehen davon, dass der Verkäufer – wie eben beschrieben – frei entscheiden kann, wird meistens auch ein marktgerechter Preis innerhalb kurzer Zeit erzielt. Langes Warten und Verhandeln erübrigt sich somit also. Für den Käufer bietet sich hier die Möglichkeit ohne langwieriges Verhandeln den Preis vorzuschlagen, der ihm angemessen erscheint, allerdings mit dem Risiko, dass dieser nicht akzeptiert wird.