Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGBs auf dieser Seite sind Teil jeder Nutzungsvereinbarung

1. Vertragsschluss

Für Verträge bei denen die Firma A24.at – Brandstätter KG als Application-Service-Provider für die Anwendung „ImmoZ“ (im Folgenden: ImmoZ genannt) auftritt, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern sie von ImmoZ ausdrücklich anerkannt werden.

Angebote von ImmoZ in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

2. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen von ImmoZ bestimmt sich nach den bei Vertragsschluss definierten Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie den nachfolgenden Bestimmungen. ImmoZ erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von ImmoZ, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss ImmoZ nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Nicht vertretungsbefugte Mitarbeiter von ImmoZsind nicht befugt Zusicherungen abzugeben.

Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von ImmoZ zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann ImmoZ dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit ImmoZ schriftlich darauf hingewiesen hat.

Erbringt ImmoZ kostenlose Zusatzleistungen (z. B. Beratung oder technischen Support) kann ImmoZ diese nach Ankündigung mit angemessener Frist jederzeit einstellen oder erklären, dass ImmoZ die Leistung zukünftig auf der Grundlage der allgemeinen Stundensätze von ImmoZ in Rechnung stellen wird.

ImmoZ behält sich das Recht vor, Leistungen zu verändern, zu erweitern oder zu verbessern. Insbesondere haltet ImmoZ sich das Recht vor, den Gegenstand seiner Leistung insbesondere in technischer Hinsicht zu ändern, soweit dies für seine Kunden unter Abwägung seiner eigenen Interessen zumutbar und zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Dies gilt auch für die Änderung von Zugangsdaten. Sonstige Änderungen des Vertrages behält sich ImmoZ mit der Maßgabe vor, dass ImmoZ dem Kunden die Änderungen zwei Tage vor deren Inkrafttreten anzeigen werden. Widerspricht der Kunde innerhalb der Zweitagefrist nicht, gelten diese Änderungen als genehmigt.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Freischaltung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z. B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a)       von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,

b)       in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfungen sowie

c)       außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden ihm Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. verrechnet, wenn weder der Kunde noch ImmoZ einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachweisen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. ImmoZ rechnet Zahlungen zunächst auf ältere Schulden an. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann ImmoZ Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

ImmoZ ist berechtigt in folgenden Fällen das Entgelt zu ändern:

a)       Bei Änderung des durch das Statistische Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) oder ein an dessen Stelle tretender Index, wobei als Wertmesser jene Indexzahl gilt, die im Monat des Vertragsabschlusses veröffentlicht wird. Index Änderungen kommen erst dann zum Tragen, wenn sie mindestens 5% betragen. Die so errechnete Entgelt-Änderung bildet dann die neue Ausgangsbasis für die Indexierung.

b)       sonstige Preisänderungen sind so fristgerecht bekannt zugeben, dass der Auftraggeber die Möglichkeit hat, im Rahmen der vertraglichen Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Freischaltungstermine oder -fristen, können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform (Email).

Ist für die Leistung von ImmoZ die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Freischaltzeitpunkt um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden verlängert sich der Freischaltungstermin entsprechend.

Soweit ImmoZ ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für ImmoZ unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für ImmoZ keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. ImmoZ übernimmt keine Gewähr dafür, dass Onlinedienste immer ohne Unterbrechung zugänglich sind oder das gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere haftet ImmoZ nicht für Störungen im öffentlichen Fernmeldenetz.

Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

5. Abnahme

Der Kunde wird die Leistungen von ImmoZ unverzüglich abnehmen, sobald ImmoZ die Abnahmebereitschaft mitteilt.

Die Leistungen von ImmoZ gelten als abgenommen, wenn ImmoZ die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat.

a)       und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 3 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,

b)       oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder ImmoZ damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von ImmoZ erbrachten Leistungen beruht.

Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

6. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, Dienste von ImmoZ ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten.

(1) Insbesondere ist er verpflichtet,

a)       ImmoZ jede Änderung seiner Nutzungsabsichten anzuzeigen, die für das Vertragsverhältnis und Leistungen von ImmoZ von Bedeutung sein kann;

b)       sämtliche für die Nutzung des Internet allgemein geltenden Regeln zu wahren;

c)       den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen;

d)       ImmoZ von jeder Haftung Dritten gegenüber freizuhalten, die darauf beruht, dass die Nutzung der ImmoZ Dienste durch den Kunden, Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt; dies gilt auch für Inhalte und Zeichen, die der Kunde ImmoZ zur Bereithaltung in WWW-Präsenzen zur Verfügung gestellt hat;

(2) Ferner obliegt es dem Kunden,

e)       Störungen, die ihre Ursache in Verantwortungsbereich von ImmoZ haben können, ImmoZ unverzüglich anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen;

f)         vor der Ausführung von Installations- oder Wartungsarbeiten durch ImmoZ seine Datenbestände vor dem Verlust zu sichern sowie ImmoZ auf ungesicherte Datenbestände hinzuweisen;

g)       ImmoZ im Falle technischer Schwierigkeiten auf Verlangen Auskunft über die von ihm zur Nutzung der Dienste von ImmoZ eingesetzten technischen Ausstattungen zu erteilen und Empfehlungen von ImmoZ in dieser Hinsicht Folge zu leisten.

Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit ImmoZ dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit ImmoZ keine Korrekturaufforderung erhält.

Sollten Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von ImmoZ wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde ImmoZ unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

7. Nutzungsrechte

ImmoZ räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und mit Ende des Vertrages erlöschendes Recht zur Nutzung im Rahmen des angezeigten Vertragszwecks ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von ImmoZ.

ImmoZ geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

ImmoZ nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u. a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die ImmoZ keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. ImmoZ wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

ImmoZ kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird ImmoZ vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwendet wurde, so ist der Kunde ImmoZ zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

Der Kunde ist verpflichtet, ImmoZ über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder ImmoZ dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von ImmoZ z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er ImmoZ unverzüglich darüber informieren.

Die Nutzung der Dienste von ImmoZ steht ausschließlich dem Kunden sowie dem von ihm beschäftigten Personal zu.

8. Nutzungsrichtlinien

Der Kunde wird in der Verwendung von ImmoZ und in der Anlage von Daten, Datensätzen, Dateien und Inhalten in ImmoZ einen anderen Nutzer in keiner Weise einschränken oder benachteiligen. Inhalte dürfen nicht zum Nachteil anderer Nutzer verwendet bzw. Handlungen dürfen nicht zum Nachteil anderer Nutzer gesetzt werden, insbesondere dürfen keine softwarespezifischen Möglichkeiten, Fehler oder Optionen genutzt werden, um eigene Inhalte besonders herauszustellen oder leichter zugänglich als andere zu machen.

– Alle Daten und Dateien, die vom Kunden zu Datensätzen bei ImmoZ gespeichert werden, müssen frei von Rechten Dritter sein.

– Bilder, Grafiken, Dateien und Darstellungen, die zu Immobiliendaten gespeichert werden, dürfen ausschliesslich die Immobilie selbst oder das unmittelbare Umfeld zeigen bzw. müssen sich unmittelbar auf die Immobilie beziehen.

– Hervorhebungen durch übertriebene Verwendung von Grossschreibungen, Sonderzeichen, Auslassungen oder Leerschaltungen und Ähnlichem sind untersagt.

– Ändern, Anlegen und Kopieren von Daten zum Zweck der Änderung der Anzeigereihenfolge von Daten ist untersagt.

– Verwendung von Daten oder Dateien anderer Nutzer ist nur mit deren Einverständnis gestattet. Eine Freischaltung der Daten oder Dateien zur Einsichtnahme für andere Nutzer alleine beinhaltet dieses Einverständnis nicht.

Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann seitens ImmoZ der jeweilige Datensatz und der ImmoZ-Zugang des Kunden ohne weitere Ankündigung gesperrt oder gelöscht werden.

9. Abrechnung und Zahlung

Die von ImmoZ gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind ab Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

Die Zahlungen für die Verwendung von ImmoZ sind jeweils Quartalsweise im voraus zu entrichten. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich per Email und jeweils für das folgende Quartal, oder für den restlichen Teil des begonnenen Quartals.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Vertragserfüllung durch ImmoZ. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen ImmoZ den ImmoZ-Zugang zu sperren, sonstige Leistung zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang von ImmoZ sind vom Kunden zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist ImmoZ berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Als Vertragsbeginn bzw. Vertragsabschluss ist die Übermittlung der Zugangsdaten von ImmoZ an den Vertragspartner anzusehen und die erstmalige Benützung der Zugangsdaten durch den Vertragspartner. Kostenlose Testzugänge können von ImmoZ zu jeder Zeit gewährt oder widerrufen werden und verpflichten ImmoZ nicht zur Leistungserbringung.

Sämtliche Dienstleistungsvereinbarungen, für die ein periodisch abzurechnender Preis vereinbart wird (z.B.: ImmoZ-Zugang, Homepage-Modul-Nutzungsgebühr usw.) werden grundsätzlich für eine Dauer bis zum übernächsten Kalender-Quartalsende geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Auftragsannahme durch ImmoZ und Vergabe der Zugangsdaten bzw. Implementierung; diese Dienstleistungsverträge verlängern sich jeweils um ein periodisch abzurechnendes weiteres Kalender-Quartal, wenn sie nicht spätestens 30 (dreißig) Tage vor Ablauf der entsprechenden Periode von einer Seite aufgekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang an den Vertragspartner an dessen zuletzt bekannt gegebene Adresse maßgeblich. – Bei einen Zahlungsrückstand trotz Mahnung (per Email) hat ImmoZ das Recht, die Leistung einzustellen.

Der Vertrag endet automatisch nach dem im Vertrag festgelegten Endtermin der Nutzung der Anwendung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 (Nutzungsrechte) und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann ImmoZ fristlos kündigen.

11. Urheberrecht, Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

Das Urheberrecht an von ImmoZ entwickelten Programmen verbleibt grundsätzlich bei ImmoZ. Eine Weitergabe des Urheberrechtes kann nur schriftlich durch ImmoZ erfolgen. Das Urheberrecht für Weiterentwicklungen bzw. Updates verbleibt grundsätzlich bei ImmoZ.

Der Kunde räumt ImmoZ das Recht ein, das Logo von ImmoZ und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von ImmoZ zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

ImmoZ behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

12. Gewährleistung

Soweit ImmoZ zur Gewährleistung verpflichtet ist, erfolgt diese unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung. Zeigt ImmoZ dem Kunden an, dass ImmoZ zur Nachbesserung außerstande ist oder schlagen Nachbesserungsversuche bis zum Ablauf eines zumutbaren Zeitraums fehl, hat der Kunde nach seiner Wahl die Rechte auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rückgängigmachung bzw. Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer Frist. Diese Beschränkungen der Gewährleistungsansprüche gelten nicht für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften.

Leistet ImmoZ aufgrund der Störungsanzeige einen Entstörungsdienst und zeigt sich, dass entweder keine Störung vorlag oder die Störung ihre Ursache ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden hatte (z. B. Bedienungsfehler, Konfigurationsfehler, Mängel der vom Kunden eingesetzten Leitungsverbindung), ist ImmoZ berechtigt, dem Kunden seine Zeitaufwand entsprechend den jeweils geltenden Stundensätzen in Rechnung zu stellen.

13. Haftung

ImmoZ haftet für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen ImmoZ ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ImmoZ haftet ImmoZ.

Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

ImmoZ haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

ImmoZ speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des § 94 Telekommunikationsgesetz.

Beide Vertragspartner werden vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. ImmoZ verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

15. Mitteilungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, anerkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Vertragspartner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

16. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von ImmoZ als vereinbart. Für Verbraucher gilt § 14 Konsumentenschutzgesetz.

17. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

Graz, im Mai 2006

Zusatz für eingeschränkte und/oder kostenlose Versionen von ImmoZ:

1. Alle oben stehenden Punkte der AGB gelten sinngemäss auch für eingeschränkte und/oder kostenlose Versionen von ImmoZ und sind Teil jeder Nutzungsvereinbarung.

2. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Zuganges und Nutzung einer eingeschränkten und/oder kostenlosen Versionen von ImmoZ. ImmoZ behält sich vor die Vergabe von eingeschränkten/freien Zugängen zu beschränken.

3. Der Nutzer eines eingeschränkten und/oder kostenlosen Zuganges zu ImmoZ verpflichtet sich diesen regelmässig zu nutzen oder den Zugang schriftlich (per E-mail) zu kündigen. Bei Nichteinhaltung wird der Zugang inkl. aller Daten automatisch gesperrt und – spätestens nach vier wochen – ohne weitere Vorwarnung komplett gelöscht.

4. ImmoZ behält sich vor Bereiche der Software nach eigenem Ermessen für die Benutzung freizugeben oder einzuschränken.

5. ImmoZ ist berechtigt den Zugang für eingeschränkte und/oder kostenlose Versionen jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (per E-Mail) zu kündigen.

 Graz, im Juni 2007