Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in vollem Umfang in Kraft

Seit 1. Jänner 2016 ist das 2006 verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in vollem Umfang in Kraft. Dieses Gesetz schreibt Barrierefreiheit in allen öffentlichen Gebäuden vor.

 

Was bedeutet barrierefrei?

Alle öffentlichen Gebäude, also etwa Verbrauchergeschäfte, Reisebüros und Arztpraxen, müssen von jeder Person ohne fremde Hilfe betreten werden können. Dazu gehören unter anderem ebenerdige Eingänge, Rollstuhlrampen, geeignete Sanitäranlagen und große Aufzüge.

Als barrierefrei definiert das Gesetz unter anderem:

  • bauliche und sonstige Anlagen

wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise (ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe) zugänglich und nutzbar sind.

 

Der Makler und die Barrierefreiheit

Der Makler ist nicht für die Barrierefreiheit verantwortlich, allerdings sollte er seine Kunden dazu beraten können. Grundsätzlich gilt, Barrierefreiheit ist Sache des Immobilieneigentümers. Seit dem 1. Jänner 2016 gilt für jedes, für einen öffentlichen Zweck, neu bezogenes Objekt Barrierefreiheit.

 

Nähere Informationen dazu finden Sie unter:

Quelle: https://www.sozialministeriumservice.at…