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Immo-Verband kritisiert OGH-Urteil
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Der Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) hat ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) kritisiert, in dem dieser in Musterverträgen enthaltene Erhaltungspflichten des Mieters für unzulässig erklärt hat.
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Der OGH gebe damit dem Mieter im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes "einen Freibrief für einen sorglosen Umgang mit dem Mietgegenstand", kritisierte ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. |
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Gekippte Bestimmungen
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Die vier gekippten Bestimmungen sahen u.a. vor, dass der Mieter zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet sei und bei Rückstellung der Wohnung einen Nachweis über die regelmäßige Wartung vorzulegen habe. Dies sei zu undifferenziert und daher unzulässig, befand der OGH.
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"Lebensfremde Einstellung"
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Dass der Terminus Wartung nicht definiert sei und daher eine derartige Vereinbarung intransparent sei, zeuge von einer lebensfremden Einstellung, sagt der ÖVI. Der Verband fordert, Mietverträge als typische Dauerschuldverhältnisse vom Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes auszunehmen.
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| Quelle: ORF |
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